Ehe- und Familienrecht

Ein besonderes Spezialgebiet in meiner Kanzlei ist das Ehe- und Familienrecht. Dabei berate ich vielfach bereits vor der Eheschließung oder wesentlichen Investitionen über mögliche Konsequenzen. Unterschiede zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft sind oft zu wenig bekannt. Mit individuell errichteten Verträgen können oft unliebsame Überraschungen abgewendet werden.

Im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung begleite ich Sie und wahre Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren, wenn die außergerichtlichen Vergleichsversuche gescheitert sind. Dabei behalte ich immer auch die entstehenden Kosten im Auge und berate ehrlich über die Sinnhaftigkeit bestimmter Maßnahmen.

Ich unterstütze auch im Zusammenhang mit allen anderen damit zusammen hängenden Fragen, die mit Kindern, Kontaktrecht, Obsorge, Unterhalt usw. zu tun haben.